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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2007 - L 28 B 1053/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,20681
LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2007 - L 28 B 1053/07 AS ER (https://dejure.org/2007,20681)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2007 - L 28 B 1053/07 AS ER (https://dejure.org/2007,20681)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - L 28 B 1053/07 AS ER (https://dejure.org/2007,20681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Nachzahlung aus einem Bewilligungsbescheid; Ausschluss einer aufschiebenden Wirkung von über "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" entscheidene Verwaltungsakte; Aufrechnung des Hilfsbedürftigen gegen die Erstattung der überzahlten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen einen Erstattungsbescheid und Vollziehung der Erstattung durch Aufrechnung hat aufschiebende Wirkung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2006 - L 10 B 345/06

    Rückforderung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2007 - L 28 B 1053/07
    Mit dem Wirksamwerden der Aufhebung der bewilligenden Entscheidung verlieren die ausgezahlten Geldleistungen ihre rechtliche Zuordnung zu einem bestimmten Rechtsgrund, der den Empfänger bis dahin zum Behalten der Leistungen berechtigt hat, sie werden zur rechtsgrundlosen Bereicherung und stellen gerade keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mehr dar (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12. Juli 2006 - L 10 B 345/06 AS ER, juris RdNr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - L 28 B 731/07

    Anforderungen an den Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2007 - L 28 B 1053/07
    Als Umkehr vorausgegangener Bewilligungen handelt es sich zudem auch bei der Rücknahme bzw. Aufhebung von Leistungsbewilligungen für die Vergangenheit nach §§ 45, 48 SGB X um Verwaltungsakte, in denen wie bei der Bewilligung selbst über Leistungen der Grundsicherung entschieden wird (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2007 - L 28 B 731/07 AS ER, juris RdNr.4).
  • LSG Sachsen, 31.08.2016 - L 3 AS 633/16

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen eine Aufrechnung; einstweiliger

    Der Widerspruch gegen eine in der Form eines Verwaltungsaktes erklärte Aufrechnung fällt hingegen nicht unter den Anwendungsbereich von § 39 Nr. 1 SGB II und hat gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2007 - L 28 B 1053/07 AS ER - juris Rndr.
  • LSG Hamburg, 08.02.2008 - L 5 B 542/07

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage bei Aufrechnungen

    Für Aufrechnungen kann nichts anderes gelten (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.1.2006, L 3 ER 128/05 AS, FEVS 58, 39 f., 40; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.7.2007, L 28 B 1053/07 AS ER, juris Rn. 7 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 14.5.2007, S 2 B 365/06, juris Rn. 15 ff.; im Ergebnis auch Bayer. LSG, Beschluss vom 25.7.2006, L 11 B 500/06 AS ER, juris Rn. 9; Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 39 Rn. 15; Wagner in jurisPK-SGB II, § 39 Rn. 14 f.; Mayer in Oestreicher, SGB XII/SGBII, § 39 SGB II Rn. 42; Conradis in LPK-SGB II, § 39 Rn. 8; Pilz in Gagel, SGB III mit SGB II, § 39 SGB II Rn. 9; a.A. LSG Schleswig, Beschluss vom 5.7.2006, L 6 B 196/06 AS ER, NZS 2007, 161 ff., 162; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 39 Rn. 45).
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